Zuständige Ausländerbehörde für die NIE-Nummer:
Zuständige Ausländerbehörde für die Beantragung und Erteilung der NIE-Nummer ist das spanische Innenministerium Ministerio del Interior.
Örtlich zuständig sind jedoch die dem Innenministerium untergeordneten Ausländerbehörden - Oficinas de Extranjeros - , die dem Cuerpo Nacional de Policia angehören.
Diese Behörden befinden sich in jeder spanischen Provinzhauptstadt. Die örtlich zuständige Ausländerbehörde für die Costa Brava, die sich in der Provinz Girona befindet, ist die gleichnamige Stadt Girona.
Wenn Sie also z.B. nach Empuriabrava auswandern möchten, muß der NIE-Antrag in Girona persönlich beantragt und abgeholt werden. Wie an anderer Stelle bereits erwähnt, kann der NIE-Antrag nicht schriftlich per Post gestellt werden.
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