NIE-Nummer über einen Bevollmächtigten beantragen:
Bei der Beantragung und Abholung der NIE-Nummer müssen Sie persönlich anwesend sein. Die spanische Ausländerbehörde schickt die NIE-Nummer weder dem Antragsteller noch dessen Vertreter persönlich zu.
Wenn Sie keine Zeit haben, die NIE-Nummer persönlich zu beantragen und abzuholen, können Sie auch einen Anwalt, Notar oder sonstige Person Ihres Vertrauens schriftlich bevollmächtigen, die NIE-Nummer für Sie zu beantragen und abzuholen. Auch Ihr Vertreter kann Ihre NIE-Nummer nicht schriftlich beantragen sondern muß gleichfalls mit einer Vertetungsvollmacht und beglaubigten und apostillierten Kopie Ihres Personalausweises bei der spanischen Ausländerbehörde persönlich vorsprechen.
Verwandte Themen:
Kosten der NIE-Beantragung
Spanisch zuhause lernen
Spanisch lernen in Deutschland
Spanisch lernen in der Schweiz
Spanisch lernen in Österreich
|