Ausfüllhilfe bei der N.I.E.-Beantragung:
Das amtliche Antragsformular für die Erteilung der Número de Identidad de Extranjeros: N.I.E. muß auf Spanisch ausgefüllt und begründet werden sowie persönlich von Ihnen oder Ihrem ordnungsgemäß bevollmächtigtem Vertreter eingereicht werden. Hierfür ist persönliches Erscheinen bei der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich.
Bei unserer letzten Bestellung für einen Mandanten wurden wir sogar fast verhört, warum wir die N.I.E. beantragen. Wenn bei dieser "mündlichen Prüfung" eine falsche Antwort gegeben wird, wird die N.I.E. nicht erteilt.
Wenn Sie den N.I.E.-Antrag nicht auf spanisch ausfüllen und begründen können, geben wir Ihnen eine Ausfüllhilfe dergestalt, dass wir Ihnen die einzutragenden Daten und die Adresse der zuständigen spanischen Ausländerbehörde per E-Mail oder Post zukommen lassen.
Diese Ausfüllhilfe können Sie kostengünstig für 70 Euro bei uns bestellen.
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